Rufmord

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Rufmord ist das Aufstellen ehrverletzender Behauptungen über eine Person, obwohl bekannt ist, dass sie unwahr sind. Damit kann oder soll dem öffentlichen Ansehen dieser Person geschadet werden. Eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung wird im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt und als Üble Nachrede bezeichnet.[1] Eine Straftat ist insbesondere die „üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“.[2] Im Falle des erwiesenen Rufmordes hat der Geschädigte Anrecht auf Schadensersatz.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Coin Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende!

1 Siehe auch

2 Weblinks

3 Andere Lexika





4 Einzelnachweise

  1. siehe § 186Vorlage:§/Wartung/buzer StGB mit Rechtsprechung
  2. siehe § 188Vorlage:§/Wartung/buzer StGB mit Rechtsprechung

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway