Üble Nachrede

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Die üble Nachrede nach § 186Vorlage:§/Wartung/buzer StGB (Strafgesetzbuch) ist ein Ehrdelikt, das sich von der Beleidigung (§ 185Vorlage:§/Wartung/buzer StGB) dadurch unterscheidet, dass nicht die Äußerung eines bestimmten negativen Werturteils unter Strafe gestellt wird, sondern das Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger Tatsachen.

1 Siehe auch

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