Anton Windhager

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Anton Windhager (* 1959) ist ein deutsches Justizopfer. Er saß infolge einer Falschaussage eines 13-jährigen Mädchens, die zum Justizirrtum des Gerichts führte, drei Jahre und vier Monate lang unschuldig im Gefängnis. Er war 1993 vom Landgericht Weiden wegen Vergewaltigung zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden.[1][2]

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1 Tatvorwurf und Verurteilung

Anton Windhager, genannt „Toni“, war von Beruf Kraftfahrer und wohnte zum Zeitpunkt seiner Verhaftung (1992) in Fichtelberg im Landkreis Oberfranken. Eine 13-jährige aus einer 15 Kilometer entfernten Ortschaft im Landkreis Tirschenreuth hatte bei einer Familiengerichtssache ausgesagt, dass sie mehrfach sexuell missbraucht worden war. Der Missbrauch sei von ihren beiden Brüdern und einmal auch durch einen Bekannten verübt worden. Der Bekannte soll einen Audi gefahren haben. Auch Windhager besaß einen Audi-Pkw. Die 13-jährige wollte Windhager sodann bei einer Gegenüberstellung auf einer Polizeiwache erkannt haben. Bei der Gegenüberstellung war Windhager jedoch der Einzige im Raum.[3] Das Mädchen blieb in der Hauptverhandlung gegen Windhager auch unter Tränen bei der Version, dass er der Täter sei. Eine Gutachterin bestätigte die Glaubwürdigkeit des Mädchens, das nur einen Intelligenzquotienten von 73 besaß. Wann Windhager das Mädchen vergewaltigt haben sollte, konnte nicht mehr ermittelt werden, weswegen die Frage nach einem Alibi gar nicht gestellt wurde. Das Landgericht Weiden verurteilte ihn daher zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Nach zwei Dritteln der Haft wurde Windhager auf Bewährung entlassen.[1]

2 Erster Antrag auf Wiederaufnahme

Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens scheiterte 1994. Windhagers Rechtsanwalt warf den Ermittlern und dem Landgericht Weiden eklatante Ermittlungsfehler vor. So sei die Mutter des Mädchens nicht richtig vernommen worden, vor der Gegenüberstellung sei dem Mädchen bereits ein Foto von Windhager gezeigt worden, und die Gutachterin hätte besser befragt werden müssen. Schließlich hatte diese gegenüber dem Anwalt später gesagt, dass das Mädchen durchaus den Täter verwechselt haben könnte.[1]

3 Falschaussage-Geständnis des Mädchens

Ende 1999 erfuhr Windhager, dass das inzwischen erwachsene Mädchen seine frühere Aussage widerrufen und sich selbst wegen Falschaussage angezeigt hatte. Nicht Windhager habe sie vergewaltigt, sondern der damalige Freund ihrer Mutter, sagte sie nun aus. Weil er ihr mit Gewalt gedroht habe, falls sie die Wahrheit sagen sollte, erfand sie eben den „Toni“ aus Fichtelberg. Sie wurde daraufhin zu zwei Jahren auf Bewährung wegen Falschaussage verurteilt.[1]

4 Wiederaufnahmeverfahren und nachträglicher Freispruch

Ende 2000 wurde Anton Windhager in einem Wiederaufnahmeverfahren nachträglich freigesprochen.[3] Windhager erhielt insgesamt eine Entschädigung von 21.000 Euro. Für Kost und Logis im Gefängnis wurden ihm Abzüge berechnet. Für den Verdienstausfall in den Jahren der Gefangenschaft, in denen er seiner Arbeit nicht nachgehen konnte, wurde nicht das Gehalt als Kraftfahrer zu Grunde gelegt, sondern lediglich das Arbeitslosengeld, das er zum Zeitpunkt seiner Verhaftung erst seit drei Monaten bezogen hatte, nachdem er zuvor sieben Jahre als Kraftfahrer gearbeitet hatte.[1]

5 Politische Nachwirkungen

Der Fall Anton Windhager führte zu Unmut innerhalb der Bayerischen Staatsregierung. Der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, Alois Glück, äußerte infolge dessen Kritik an der Amtsführung des damaligen Bayerischen Justizministers Manfred Weiß, weil Weiß das Vorgehen der Justiz im Fall Windhager als tragischen Einzelfall verteidigte.[4]

6 Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Unschuldig hinter Gitter; in: Welt am Sonntag vom 14. April 2002
  2. Bild am Sonntag vom 14. April 2002, Seite 16
  3. 3,0 3,1 Über drei Jahre unschuldig im Gefängnis; in: Oberpfalznet.de vom 17. April 2002
  4. Die Enttäuschung über Manfred Weiß wächst; in: nordbayern.de vom 27. Mai 2003
😃 Profil: Windhager, Anton
Beruf deutsches Justizopfer
Persönliche Daten
1959
'


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