Rechtsanwalt
Rechtsanwalt ist die amtliche Berufsbezeichnung für einen Rechtsbeistand. In der Schweiz wird je nach Kanton auch die Bezeichnung Advokat, Fürsprecher oder Fürsprech verwendet. Das Wort ist abgeleitet von althochdeutsch reht = „richten“ und anawalt = „Gewalt“. Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist in Deutschland die Zweite Staatsprüfung, also die Ausbildung zum Volljuristen. Die Betreuung der Mandanten erfolgt vor Gericht, aber auch außergerichtlich. Firmenkunden werden auch gerne im Außendienst besucht.
Eine Möglichkeit der Spezialisierung bietet der Fachanwalt. Seit 1. Juli 2019 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 24 Fachanwaltsbezeichnungen, die teilweise traditionelle Rechtsgebiete zusammenfassen. Dazu gehören Familienrecht, Handelsrecht, Steuerrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.[1]
Inhaltsverzeichnis
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1 Kritik
Es gibt außer der Rechtsanwaltskammer keine Kontrollinstanz für Rechtsanwälte. Eine Haftung für Beratungsfehler ist eher selten.
2 Trivia
- Ein besonders Verhältnis zu einem Anwalt gibt der Film Kap der Angst wieder.
3 Weblinks
Deutschland:
- Text der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Text der Fachanwaltsordnung (FAO) (PDF-Datei; 54 kB)
Österreich:
Schweiz:
4 Einzelnachweise
- ↑ Fachanwaltsordnung vom 1. Januar 2018 (PDF; 61 kB) Volltext
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