Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe

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Die Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe ist eine Ergänzung zu der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und sollte die umweltschädlichen Wirkungen von Müllverbrennungsanlagen begrenzen. Der amtliche Titel lautet Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 17. BImSchV. Sie trat im Mai 2013 in Kraft und gilt bis auf einige Ausnahmen auch für Verbrennungsanlagen, in denen Abfälle als Ersatzbrennstoff verwendet werden. Im Oktober 2013 gab es einige redaktionalle Änderungen.[1] Im wesentlichen werden damit bestimmte Verbrennungsanlagen erfasst, die bisher unter die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) fielen.


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