Verbreitung pornographischer Schriften

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Die Verbreitung pornographischer Schriften stellte in Deutschland unter bestimmten Umständen eine Straftat dar. Den Begriff und den entsprechenden § 184 gab es bereits seit dem 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches). Das Gesetz sollte zunächst pornografische Veröffentlichungen wie Zeitschriften und Bücher verhindern oder wenigsten streng kontrollieren. Der Titel Verbreitung pornographischer Schriften wurde 2015 in Verbreitung pornographischer Inhalte geändert.

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