Undemokratisches Klassenwahlrecht in der EU

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Flagge der Europäischen Union

Es gibt ein undemokratisches Klassenwahlrecht in der EU - diese Ansicht vertrat die Preußische Allgemeine Zeitung im Dezember 2013.[1]

1 Behauptungen

  • Normalerweise gilt bei Wahlen der demokratische Grundsatz One Man - One Vote.
  • Bei den Wahlen zum EU-Parlament ist das aber nicht so.
  • Die Wähler jedes EU-Mitgliedes dürfen einen festgelegten Anteil der Parlamentarier bestimmen, der allerdings nicht dem Anteil an der Gesamtwählerschaft der EU entspricht, sondern politisch und willkürlich festgesetzt ist.
  • Wähler in kleineren EU-Mitgliedsstaaten sind über- und die in größeren Ländern unterrepräsentiert. Je bevölkerungsreicher der EU-Mitgliedsstaat ist, dem ein Wähler angehört, desto geringer sein Gewicht bei den Wahlen zum Europaparlament.
  • Analog auf Deutschland übertragen wäre das so, als ob bsp. eine Wählerstimme in Dortmund drei- oder viermal so viel zählen würde wie bsp. eine Wählerstimme in München.
  • De facto bestehen 28 Klassenwahlrechte (pro Mitglied eines). Dies ist genauso ungerecht und undemokratisch wie das preußische Dreiklassenwahlrecht.
  • Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz bei Wahlen.
  • Somit ist das EU-Paarlament demokratisch nicht wirklich legitimiert, seine Entscheidungen sind nicht gültig und müssen weder von den Mitgliedsländern noch den EU-Bürgern befolgt werden.

2 Einzelnachweise

  1. Statt nur drei gleich 28 Klassen - Parallelen und Unterschiede zwischen dem Wahlrecht Preußens 1849 bis 1918 und dem aktuellen der EU

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