Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.
(SdK)
Zweck: Vertretung von Aktionären
Vorsitz: Daniel Bauer
Gründungsdatum: 1959
Mitgliederzahl: 10.000 (Stand 2019)[1]
Sitz: München, DeutschlandDeutschland Deutschland
Webseite: www.sdk.org

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (kurz SdK) wurde 1959 als Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e. V. gegründet mit dem Ziel, die Rechte und Interessen der Kleinaktionäre zu stärken. Sie ist die zweitstärkste deutsche Aktionärsvereinigung. 2004 erfolgte die Umbenennung zum heutigen Namen. Die SdK gibt als Schwerpunkt der Vereinsarbeit den „Schutz der Minderheitsaktionäre sowie Engagement für eine Fortentwicklung der Aktienkultur und des Anlegerschutzes“ an. Laut Satzung besteht der Zweck der SdK darin, die Interessen von Aktionären vor allem durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, Mitglieder oder Stimmengeber gegenüber dem Gesetzgeber, Mehrheitsaktionären oder Unternehmensleitungen zu vertreten und das Privateigentum zu schützen.[2] Die Vertreter der SdK besuchen im Jahr rund 500 Hauptversammlungen von in Deutschland börsennotierten Aktiengesellschaften.

Die SdK bietet ihren Mitgliedern an, das Stimmrecht als Aktionär an die SdK abzutreten, die diese Stimmrechte in den Hauptversammlungen gebündelt wahrnimmt. Manchmal nehmen die Vertreter des SdK auch das Rede- und Antragsrecht auf der Hauptversammlung wahr.

1 Kritik

Seit dem Jahr 2002 ist die SdK im Zusammenhang mit einzelnen Aktiengesellschaften in die Kritik geraten. Sie war dem Vorwurf ausgesetzt, das persönliche Wohl einiger ihrer Mitarbeiter in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten zu stellen, statt die Belange ihrer Mitglieder zu vertreten. Die SdK wies darauf hin, dass sich Anlegerschutzvereinigungen bei ihrer Arbeit in einem schwierigen Spannungsfeld bewegen und Kursverluste von Aktien im Zusammenhang mit Missständen stehen, auf welche die SdK selbst hinweist. Bei der Kritik in den Medien werden nach Ansicht der SdK häufig pauschal die SdK und private Engagements einzelner SdK-Vertreter miteinander vermengt.[3]

Im Januar 2012 begann vor dem Münchner Landgericht ein Prozess wegen Insiderhandels. Angeklagt waren eine Reihe von Börsenhändlern und Finanzjournalisten, unter anderem der ehemalige SdK-Vizechef Markus Straub und der frühere Sprecher der Schutzvereinigung Christoph Öfele sowie der mit ihnen eng verbandelte Herausgeber von Börsenbriefen und Finanzinvestor Tobias Bosler. Sie sollen durch Insiderhandel und Kursmanipulationen von kleinen Unternehmen Gewinne im zweistelligen Millionen-Bereich gemacht haben.[4] Im Laufe des Jahres 2012 kam es zu mehreren Verurteilungen mit Haft- und Geldstrafen, auch für Straub, Bosler und Öfele.[5][6][7] Bedeutende bzw. aufgrund einer Insolvenz ehemals bedeutende Aktiengesellschaften, mit deren zurückliegenden negativen Kursverläufen die SdK in Verbindung gebracht wurden, sind Solar Millennium, MLP[8] und Thielert.

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. Seit 1959 im Dienst der Anleger » SdK. Abgerufen am 25. Februar 2020.
  2. Satzung der SdK (Archivversion vom 26. Mai 2009)
  3. Fehlender Parameter „zugriff“, oder „zugriff-jahr“ (Hilfe) Stellungnahme der SdK. April 2019 (offline).. in der Mitgliederzeitschrift Aktionärsreport
  4. focus.de-manipulierte-aktienkurse abgerufen am 13. Januar 2012
  5. Fall SdK: Ex-Aktionärsschützer wieder auf freiem Fuß. Der Spiegel (12. März 2012). Abgerufen am 15. Dezember 2015.
  6. SdK-Affäre: Die Urteile helfen Anlegern wenig. Wirtschaftswoche (20. März 2012). Abgerufen am 15. Dezember 2015.
  7. Insiderhandel - Marktmanipulation im großen Stil. Wirtschaftswoche (18. Januar 2012). Abgerufen am 1. Dezember 2015.
  8. Aktionärsschützer auf Abwegenmanager magazin 10/2002

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