Privates Baurecht

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Das private Baurecht umfasst die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk (meist ein Gebäude) in Auftrag gibt (Auftraggeber) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (Auftragnehmer, z. B. Architekten, Bauingenieure, Bauunternehmer und Handwerker). Der Begriff Bauherr stammt aus dem öffentlichen Baurecht. Zum privaten Baurecht gehört aber auch das private Nachbarschaftsrecht.

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