Polizei- und Ordnungsrecht

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Das Polizei- und Ordnungsrecht umfasst in Deutschland einen Teil des besonderen Verwaltungsrechts, der unter anderem die Gefahrenabwehr durch die Polizei und weitere Behörden zum Gegenstand hat.

In Deutschland sind zu unterscheiden das Bundesrecht, zum Beispiel in Form des Bundespolizeigesetzes,[1] und das Polizei- und Ordnungsrecht der Länder. Dabei gibt es in jedem Bundesland ein etwas anderes Rechtssystem:

1 Einzelnachweise

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/BJNR297900994.html
  2. Gesetzestext
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