Landesrundfunkanstalt

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Landesrundfunkanstalten heißen in Deutschland die staatlichen Rundfunkveranstalter, die für ein oder für mehrere Länder Hörfunk- und Fernsehprogramme anbieten. Seit 2003 sind dies folgende Anstalten des öffentlichen Rechts:

  1. Bayerischer Rundfunk
  2. Hessischer Rundfunk
  3. Mitteldeutscher Rundfunk
  4. Norddeutscher Rundfunk
  5. Radio Bremen
  6. Rundfunk Berlin-Brandenburg
  7. Saarländischer Rundfunk
  8. Südwestrundfunk
  9. Westdeutscher Rundfunk

Von den Landesrundfunkanstalten sind diejenigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter zu unterscheiden, die für ganz Deutschland Programme anbieten: das ZDF, die Deutsche Welle und das Deutschlandradio. Die neun Landesrundfunkanstalten und die Deutsche Welle sind in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossen.

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