Gutachten

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Deckblatt eines Architektur-Gutachtens aus dem Jahr 1991

Ein Gutachten ist die Stellungnahme eines Sachverständigen (Gutachters) in schriftlicher Form. Es soll außer einer Beschreibung des Themas auch Darstellungen von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands enthalten.

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1 Inhalt

Ein Gutachter soll zunächst Tatsachen feststellen und beschreiben danach ggf. Schlussfolgerungen ziehen. Ein Gutachten muss vollständig und nachvollziehbar sein und sollte möglichst auch für einen Nichtfachmann verständlich formuliert werden.

Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche und unterschriebene schriftliche Aussage eines Sachverständigen auf. Die Vertrauenswürdigkeit wird in Deutschland durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung, sowie die Zertifizierung oder Bestellung durch ein Gericht[1] oder eine andere Behörde erreicht.

Gutachten können zu Rechts- und Sachfragen erstellt werden. Ein Rechtsgutachten ist die Darstellung des geltenden und anwendbaren Rechts in einer bestimmten Region, für eine Rechtsfrage oder für eine bestimmte Personengruppe hinsichtlich eines vorgegebenen Sachverhaltes oder aber die gutachterliche Beurteilung der Rechtsfragen oder Rechtsfolgen bei Zweifelsfragen. Ein Gutachten kann auch eine Wertschätzung für einen Gegenstand enthalten.

2 Gutachten für Gegenstände

Im Schadensfall (z.B. an einem Pkw) wird durch die Versicherung meist ein Gutachten erstellt. Hierfür halten Versicherungen eigene Gutachter vor, oder der Kunde bekommt die Möglichkeit einen eigenen Gutachter auszuwählen. Hat der Schaden jedoch im Ausland stattgefunden, so wird ein Schadensabwickler - zum Beispiel die Van Ameyde - eingeschaltet. Dieser bestellt den Gutachter und übernimmt Korrespondenzen zu diesem. So wird gewährleistet, dass auch im Ausland das bestmögliche Gutachten, ohne Nachteile für den Kunden, erstellt werden kann.

Bei Gebäuden werden Wertgutachten zum Beispiel von einem Kreditinstitut für die Finanzierung erstellt. Oft sind diese Gutachten für den Kunden bzw. Käufer nicht einsehbar, weil sie nur der Risikoabschätzung durch das Kreditinstitut dienen. Eine Ausnahme stellt die Zwangsversteigerung dar, bei der das Gutachten meist veröffentlicht wird.

3 Weblinks

4 Einzelnachweise

  1. § 404 ZPO

5 Vergleich zu Wikipedia




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