Gastarbeiter

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Der Begriff Gastarbeiter bezeichnete zunächst Mitglieder einer Personengruppe, denen aufgrund von Anwerbeabkommen ein zeitlich befristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR zur Arbeitsaufnahme gewährt wurde. Herkunftsländer waren überwiegend die Türkei und Italien, in der DDR kamen viele auch aus Mosambik.[1]

Der Begriff wurde jedoch seit den 1970er Jahren in der Bundesrepublik auch nach faktischem Wegfall der zeitlichen Befristung ohne weitere Differenzierung als Bezeichnung für Arbeitsmigranten in der Umgangssprache verwendet. Teilweise gilt das bis heute, da zum Beispiel einige Betreiber von italienischen Eiscafés nur in der sommerlichen Saison in Deutschland oder anderen nördlichen Ländern arbeiten. In der Schweiz (dort heißen sie Fremdarbeiter) und vielen anderen Staaten gibt es ebenfalls befristete Aufenthalte. Seit Ende des 20. Jahrhunderts gibt es ähnliche Erscheinungen in reichen arabischen Ländern, die Gastarbeiter aus aller Welt beschäftigen. In den Vereinigten Arabischen Emiraten sind etwa 80 Prozent der Einwohner Arbeitsmigranten (dort expatriates genannt), was einem der weltweit höchsten Ausländeranteile entspricht. Die dortige Regel, dass bei Verlust der Arbeitsstelle der Arbeitnehmer nach 30 Tagen das Land zu verlassen hat, wenn er in diesem Zeitraum keine neue Anstellung findet, wurde 2009 abgeschafft.[2]

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1 Kritik

Bereits Anfang der 1970er Jahre wurde der Begriff von einigen Soziologen als euphemistisch betrachtet.[3] Wer lässt schon seine Gäste bei sich arbeiten? Heute wird der Begriff Gastarbeiter – insbesondere in der Fachliteratur – häufig in Anführungsstriche gesetzt.[4] Gleichwohl wird er in der politischen Diskussion im Zusammenhang mit der Integration oft verwendet.

2 Siehe auch

3 Weblinks

4 Bilder / Fotos

5 Literatur

6 Einzelnachweise

  1. https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/madgermanes-von-mosambik-in-die-ddr
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinigte_Arabische_Emirate
  3. Marianne Krüger-Potratz: Interkulturelle Bildung. Eine Einführung. Münster u. a. 2005, ISBN 3-8309-1484-9, S. 191 f.
  4. Harald Ermisch: Minderheitenschutz ins Grundgesetz? Münster/Hamburg/London 2000, ISBN 3-8258-4740-3, S. 3; Ulrich Rosar: Ethnozentrismus in Deutschland. Eine Komparative Analyse 1980 bis 1996. Wiesbaden 2001, ISBN 3-531-13654-2, S. 133; Stefan Hradil: Die Sozialstruktur Deutschlands im internationalen Vergleich. 2. Auflage. Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14939-3, S. 56.

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