Ergänzungsabgabe

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Unter einer Ergänzungsabgabe wird eine zusätzlich zur üblichen Besteuerung erhobene Abgabe zur Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen verstanden.

1 Beispiele

  • Soli in Deutschland. Gericht in Hannover erklärte den Soli am 25.11.2009 für Verfassungswidrig (keine Ergänzungsabgabe sondern eine Art Dauerbesteuerung).

2 Quellen

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