Diskussion:Warum es in Deutschland fast keine asylberechtigten politischen Flüchtlinge gibt

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Thematisierung der Beihilfe zur illegalen Einwanderung durch narzisstisch-gutmenschelnde Einzelpersonen

In den öffentlich-rechtlichen Fernsehnachrichten wurde und wird auch weiterhin gelegentlich über vermeintliche "Samariter" berichtet die Flüchtlinge nach Deutschland fahren und diesen kriminellen, weil den strafrechtlich relevanten Tatbestand der Beihilfe zur illegalen Einreise von Ausländern erfüllenden Akt auch noch groteskerweise zu einer humanitären Initiative couragierter Bürger stilisieren. Dieser Sachverhalt sollte unbedingt Erwähnung im Artikel finden. Ebenso sollte die pseudo-humanitäre Propaganda der Antifa Stichwort: "Kein Mensch ist illegal" behandelt werden.--Bohumil Samuel Kecir (Diskussion) 21:05, 27. Okt. 2015 (CET)

@Bohumil Samuel Kecir:
Du kannst zu den beiden von dir erwähnten Themenfeldern den Artikel ausbauen. Wir sind ja ein freies Wiki.
Zu den beiden Themen:
1.) Wer Leute über die Grenze schleußt macht sich nach dem Aufenthaltsgesetz strafbar. Ob er irgendwelches humanitären oder sonstwie edlen Motive dabei hat ist irrelevant. Gesetz ist Gesetz und Basta!
2.) Der Slogan "Kein Mensch ist illegal" ist natürlich idiotisch und besagt gar nichts. Die Antifa ist eben eine Gruppierung von Dummköpfen und Krawallmachern die von nichts eine Ahnung haben. Die Aussage "Kein Mensch ist illegal" an sich ist ja zutreffend. Die Existenz eines Menschen an sich liegt natürlich außerhalb und vor jeder juristischen Ebene. Es ist weder legal noch illegal dass man überhaupt existiert. Dass ein Mensch an sich illegal sei hat auch niemand (weder AfD noch CDU oder PEGIDA) behauptet. Das Adjektiv "illegal" bezieht sich immer auf eine einzelne Handlung des Menschen und nicht auf die Person selber (siehe dazu auch den Wikipediaartikel zum Lemma "Legalität"). Nicht der Flüchtling an sich ist also illegal, sondern sein Handeln, d.h. sein Überqueren der deutschen Grenze über einen sicheren EU-Staat und ohne gültiges Visum und sein sich daran anschließender Aufenthalt in Deutschland, sind illegal. Da ist das deutsche Aufenthaltsgesetz und Asylgesetz eindeutig und es gibt nichts zu diskutieren. Wenn z.B. Max Mustermann mit 2,0 Promille Alkohol im Blut Auto fährt ist nicht Herr Mustermann an sich illegal, sondern sein Handeln (also die betrunken Autofahrt) ist eine illegale Handlung. Deshalb wird man ihm auch nur den Führerschein entziehen und eine Geldstrafe aufbrummen, und erschießt ihn nicht. Wenn Herr Mustermann als Person an sich illegal wäre, könnte man ihn auch gleich erschießen.
3.) Übrigens ist der Bürgerkrieg in Syrien auch gar kein Asylgrund. Der Jurist Karl Albrecht Schachtschneider schreibt dazu:
"Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlings­konvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention). Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird." (Karl Albrecht Schachtschneider: Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland - Ein Überblick über die Rechtslage)
Die Bundeszentrale für Politische Bildung sieht das genauso und schreibt u.a.:
"Das Asylrecht schützt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht vor den allgemeinen Nachteilen, die Bürger eines Staates aufgrund der in ihrem Heimatland herrschenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse zu ertragen haben. Nicht ausreichend sind daher Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Hungersnöte, Naturkatastrophen oder wirtschaftliche Nöte, um einen Asyltatbestand zu begründen." (Asylrecht - Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge)
Gruß chatib al-almani (Diskussion) 06:10, 28. Okt. 2015 (CET)
Dem werde ich nachkommen, sobald ich genügend Zeit habe.--Bohumil Samuel Kecir (Diskussion) 17:55, 28. Okt. 2015 (CET)

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