Carsharing

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Carsharing (Aussprache [ˈkaː(ɺ)ˌʃeəɺɪŋ], von englisch car = „Auto“ und to share = „teilen“; auf Deutsch etwa: „Autoteilen“ oder „Gemeinschaftsauto“) ist die organisierte gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Automobile. Der deutsche Gesetzgeber hat als Abgrenzung und Definition für den Begriff eine Rahmenvereinbarung festgelegt.[1] Carsharing erlaubt anders als konventionelle Autovermietungen ein kurzzeitiges, auch minutenweises Anmieten von Fahrzeugen. Die Nutzung der Fahrzeuge wird dabei über einen Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife abgerechnet.[1] Der Begriff wird in den meisten Sprachen und Ländern im Sinne dieses Artikels verwendet. Von zahlreichen Autoren wird Carsharing als Teil einer sich entwickelnden Sharing Economy beschrieben.

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  1. 1,0 1,1 § 2 Nr. 1 des Carsharinggesetzes.

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