Bloody Mary Records

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Bloody Mary Records ist ein Hip-Hop-Label aus Deutschland. Bekannt wurde das Label durch Hausdurchsuchungen des Landeskriminalamts Dortmund bei einen Rapper des Labels. Dieses Label wird in bekannten Kreise der Hip-Hop und Underground Szene als BMR abgekürzt.

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1 Entstehungsgeschichte

Bloody Mary Records wurde von den Rappern Splatter (Michael J.)aus Dortmund und Masakka (Patrick B.)aus Kassel gegründet. Diese lernten sich über einen Online-Rap-Portal kennen. Bereits beim ersten Treffen entstand die Idee ein gemeinsames Label zu gründen. Der Track „Zeit zu sterben“ wurde noch in der selben Woche aufgenommen und innerhalb kurzer Zeit entstand die erste Veröffentlichung von Bloody Mary Records. Noch recht amateurhaft, was Aufnahme und Qualität anging, wurden die ersten Tracks im Oktober 2008 veröffentlicht. Musikalische Ausrichtung dieser und weiterer Veröffentlichungen des Labels ist Horrorcore, eine düstere Variante des Hip-Hops, die auf düstere und gewalttätige Themen setzt. Die beiden Hauptakteure des Labels bezeichnen die Musik selbst als „Psychocore“.

Veröffentlichungen der EP "Das sind wir" durften aus Brutalität nicht veröffentlicht werden und gab es nur über den Shop dieses Labels zu kaufen. Im weiteren Verlauf konzentriere man sich auf die weiteren geplanten Veröffentlichungen von Splatter und Masakka.

DefCem, der zuvor bereits als Feature-Gast auf diversen Tracks auftauchte, unterzeichnete als zweiter Künstler einen Vertrag mit dem Label. Mit Lady Dizzy folgte kurze Zeit später die erste weibliche Rapperin dieses Labels. Im Herbst 2009 erscheint ein Best-of-Album, welches einen Überblick über die bisherige Arbeit des Labels geben wird. Aus persönlichen Differenzen hat Dizzy das Label 2009, ohne eigene Veröffentlichung, verlassen.

Das Label arbeitet mit verschiedenen Künstlern aus dem Underground-Hip-Hop zusammen. So sind z.B. Frauenarzt, Manny Marc, Kaisa, Smoky, Automatikk, Dr. Jekyll, Dr. Faustus, 4.9.0 Friedhof Chiller und MC Basstard auf diversen Tracks des Labels als Gäste vertreten. Im Gegenzug haben auch die beiden Besitzer des Labels auf verschiedenen Tonträgern musikalische Gastbeiträge.

2 Kontroverse

Sämtliche Interpreten des Labels bedienen sich gewalttätiger Texte, die von Splatterfilmen beeinflusst wurden. Auf den Tracks wird meist der Bezug zu Horrorfilmen hergestellt. Auch wird oft der Schusswaffengebrauch verherrlicht.

Zwischenzeitlich wurde die CD Freitag der 13. EP: Horrorparty von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert (Liste B) und nach § 131 StGB von dem Amtsgericht Tiergarten bundesweit beschlagnahmt. Ebenfalls beschlagnahmt wurde der Track „Wir sterben nicht“ und das Promo-Video zu "Wir lieben Gewalt", welches von den Medien als das „Wir sterben nicht-Video“ bezeichnet wurde. Die Leiterin der BPjM stellte Strafanzeige gegen Splatter, da dieser in dem Freetrack „Fick die Politiker“ zu Gewalttaten gegenüber Ihr und der Behörde aufgerufen habe.

In der Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten Splatter Verstoß gegen §111 (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), §126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), §131 (Gewaltdarstellung), §185 (Beleidigung), §241 (Bedrohung) und §130 StGB (Volksverhetzung) vor. Der Angeklagte ist einer der ersten Musiker einer Subkultur außerhalb des Rechtsrocks, der sich mit einer Anklage wegen Volksverhetzung konfrontiert sieht.

Am 10. November 2008 wurde Splatter vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt. Das Gericht sprach den Angeklagten der Gewaltdarstellung, Volksverhetzung, Beleidigung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten für schuldig. Der 17-Jährige Michael J. alias Splatter erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht und muss zudem an einem Antigewaltseminar teilnehmen und 40 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten, zudem muss er als Gründer des Labels 2000 Euro Geldbuße zahlen. Der Prozess ergab, dass der 17-jährige Rapper mit einem weiteren Ermittlungsverfahren rechnen muss. Seine Wohnung wurde am Vortag der Gerichtsverhandlung durchsucht. In dem Urteil hieß es später: „Diese Art von Musik sei Futter für Amokläufer die in ihren Gewaltfantasien angestachelt werden.“

3 Künstler

  • Splatter (Rapper/Manager)
  • Masakka (Rapper)
  • DefCem (Rapper)

Ehemalige Künstler

  • Lady Dizzy (Rapperin)

4 Weblinks

5 Einzelnachweise

Bericht der Berliner Boulevard Zeitung

6 Init-Quelle

Entnommen aus der: Wikipedia

Autoren: Pittimann, Krächz, TheHeretic6666 , Graphikus, Mainso , Neomichi

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