Berufsverbot

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Als Berufsverbot wird die Anordnung eines Staates bezeichnet, die einer konkreten Person oder Personengruppe bestimmte berufliche Tätigkeiten untersagt. Nicht gemeint sind allgemeine Zulassungs- und Zugangsbeschränkungen wie die Forderung nach Qualifikationsnachweisen und bestimmten Bildungsabschlüssen (z.B. Abitur). Davon abzugrenzen ist das Beschäftigungsverbot, das einem Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage die Beschäftigung eines Arbeitnehmers – in der Regel zu dessen Schutz – verbietet.

Im juristischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland kann ein Berufsverbot wegen einer Straftat ausgesprochen werden. Berufsverbote greifen unmittelbar und direkt in die Berufsfreiheit des Grundgesetzes ein.[1] Eingriffe in der Berufsfreiheit bedürfen daher einer gesetzlichen Grundlage. Allerdings gab es in Westdeutschland (siehe Radikalenerlass) und in der DDR bis 1989 auch politische Gründe, zum Beispiel für Mitglieder bestimmter politischer Parteien. In Diktaturen gehören Berufsverbote zu den allgemeinen Methoden, um politische Gegner zu bekämpfen. In demokratischen Staaten erfolgt aus politischen Gründen meist nur eine Zugangsbeschränkung im öffentlichen Dienst (Staatsdienst), so dass es sich streng genommen nicht um ein Berufsverbot handelt.

1 Andere Lexika





2 Siehe auch

3 Einzelnachweise

  1. siehe Grundgesetz Art. 12

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