Berufsverband der Tierphysiotherapeuten

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Der 1. Verband für Tierphysiotherapie Kirchlengern (1.VFTP) e.V. ist die am längsten bestehende Interessenvertretung in Deutschland, die die Belange des Berufsstandes der Tierphysiotherapeuten im Blick hat. Zunächst im Herbst 1999 als „1.Verein für Tierphysiotherapie“ von den seitdem amtierenden Vorständen Jochen Woßlick und Katrin Vosswinkel (geb. Blümchen) gegründet, wurde die Vereinigung im Jahr 2008 in „1.Verband für Tierphysiotherapie“ umbenannt. Im Zuge der Verbandsgründung wurde ein zehn Paragraphen umfassendes Berufsregelwerk der Tierphysiotherapeuten formuliert, welches für die derzeit etwa 200 Mitglieder verbindlich ist.

1.Verband für Tierphysiotherapie
(1.VFTP)
1. VFTP-Logo
Zweck: Förderung des Berufsstandes der Tierphysiotherapie
Vorsitz: Jochen Woßlick, Katrin Vosswinkel (1. und 2. Vorstand)
Gründungsdatum: 25.10.2008
Sitz: Kirchlengern (NRW)
Webseite: http://www.tierphysiotherapie.de
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1 Sitz und Organisationsstruktur

Sitz des 1.Verbandes für Tierphysiotherapie ist Kirchlengern (NRW), die Organe sind der Vorstand und die einmal pro Jahr einberufene ordentliche Mitgliederversammlung. Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder haben jeweils ein Stimmrecht, in der Versammlung wird der Vorstand gewählt, der Kassenbericht verabschiedet und gegebenenfalls über Beschlüsse und Satzungsänderungen abgestimmt. Ordentliche Mitglieder sind aktiv als Tierphysiotherapeuten tätig oder verstehen sich als Förderer der Interessen der Tierphysiotherapie. Mittels interner Verbandsregelungen kann bestimmt werden, welche Mitglieder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Tierphysiotherapeut“ bzw. „Hundephysiotherapeut“ zu tragen. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall eine abgeschlossene Ausbildung mit tierärztlicher und tierphysiotherapeutischer Abschlussprüfung mit Zertifikat im In- oder Ausland. (Auszug aus der Satzung vom 25. 10. 2008, vgl. §4, §9 und §11).

2 Zweck und Zielsetzung

Zweck des 1.Verbandes der Tierphysiotherapie ist die Förderung des Berufsstandes der Tierphysiotherapie durch Unterstützung seiner Mitglieder (vgl. §2 der Satzung vom 25.10.2008). Konkrete Ziele sind:

  • Förderung der Belange der zertifizierten Tierphysiotherapeuten und Vertretung ihrer Interessen
  • Seriöse und informative Darstellung des Berufsbildes des Tierphysiotherapeuten in der Öffentlichkeit
  • Festlegung von verbindlichen Bestimmungen im Berufsregelwerk des Verbandes
  • Wahrung und Kontrolle der im Berufsregelwerk aufgeführten Inhalte
  • Qualitätssicherung der Aus- und Weiterbildung zum Tierphysiotherapeuten
  • Langfristig die staatliche Anerkennung des Berufs des Tierphysiotherapeuten

3 Aufgabenfelder

4 Berufsregelwerk

Das Berufsregelwerk des 1.Verbands für Tierphysiotherapie trat am 25.10.2008 in Kraft. Die daran gebundenen Tierphysiotherapeuten verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen zur Berufsausübung (§1, siehe unten), zur beruflichen Schweigepflicht (§2), zum Handeln im Sinne des Tierschutzes (§3) und zur Aufdeckung von möglichen therapeutischen Risiken gegenüber dem Tierhalter (§4). Sie stimmen zu, sich regelmäßig fortzubilden (§5), sich in der Öffentlichkeit gegenüber anderen Tierphysiotherapeuten und Berufsgruppen kollegial zu verhalten (§6) und sich ausreichend gegen berufliche Haftpflichtansprüche zu versichern (§7). Die apothekenpflichtige Arzneimittelabgabe ist ihnen nicht gestattet (§8), sie unterliegen der Berufsaufsicht des Verbandes (§9) - Verstöße gegen die Berufsordnung können zum Ausschluss aus dem Verband führen (§10).

Der zentrale §1 zur Berufsausübung besagt, dass die Berufsbezeichnung „Tierphysiotherapeut“ oder „Hundephysiotherapeut“ eine abgeschlossene Berufsausbildung durch tierärztliche und tierphysiotherapeutische Prüfung voraussetzt (Absatz 1). Tierphysiotherapeuten sollen erst nach einer tierärztlichen Diagnose behandeln (Absatz 2). Sie sind zum Einsatz physikalischer und physiotherapeutischer Methoden im Sinne der Gesundheitsvorsorge für Tiere berechtigt (Absatz 3). Tierphysiotherapeuten müssen sich über die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften informieren und diese einhalten (Absatz 4). Im Rahmen der Tierphysiotherapie eine Diagnose über das Leiden der Tiere zu stellen ist unzulässig (Absatz 5). Tierphysiotherapeuten sind frei in der Ausübung ihres Berufes (Absatz 6). Es steht ihnen frei, die Behandlung eines Tieres aus innerer Überzeugung heraus abzulehnen (Absatz 7). Tierphysiotherapeuten müssen die Behandlung am Tier selbst ausüben (Absatz 8), das Anlernen und die Ausbildung von Praktikanten ist ihnen gestattet (Absatz 9).

5 Weblinks

http://www.tierphysiotherapie.de

6 Andere Lexika

  • Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.



Erster Autor: Ludovika angelegt am 08.04.2010 um 11:30, weitere Autoren: Lady Whistler, Exportieren, Memmingen, Eingangskontrolle

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