Aufenthalt

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Der Aufenthalt (oder Aufenthaltsort) ist als Anknüpfungspunkt im internationalen Privatrecht und im Steuerrecht von Bedeutung. Es ist zwischen gewöhnlichem Aufenthalt und schlichtem Aufenthalt zu unterscheiden.

Der gewöhnliche Aufenthalt ist meist zugleich der Wohnsitz, der begründet wird in der Absicht zu bleiben und nicht zurückzukehren, während der schlichte Aufenthalt nicht auf Dauer angelegt ist. Der Wohnsitz ist jedoch nicht alleinige Voraussetzung dafür, einen gewöhnlichen Aufenthalt anzunehmen. Von einem gewöhnlicher Aufenthalt wird in Deutschland nach sechs Monaten bzw. 183 Tagen, international ab einen Zeitraum von sechs Wochen oder teilweise erst ab einem Jahr ausgegangen.

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