Adelsaufhebungsgesetz

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Das Adelsaufhebungsgesetz in Österreich trat am 10. April 1919 in Kraft. Damit wurde zum Beispiel die Führung des Adelszeichens „von“ im Familiennamen verboten. Zudem konnte für Übertretungen dieses Gesetzes von den Behörden Geldstrafen bis zu 20.000 Kronen oder Arrest (heute: Freiheitsstrafe) bis zu sechs Monaten verhängt werden. Auch in der Tschechoslowakischen Republik, wo sehr viele adelige Familien der ehemaligen Habsburgermonarchie wohnten oder Güter besaßen, wurden Adel und Adelstitel mit Gesetz vom 3. Dezember 1918 aufgehoben. Auf den Adel hinweisende Namenszusätze und Ehrenworte wurden verboten.[1][2]

1 Siehe auch

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. Die Abschaffung des Adels, der Titel und Orden im czechischen Staate., Neue Freie Presse, Nr. 19497, 4. Dezember 1918, S. 5.
  2. Kurze Darstellung (20 Jahre später) bei Fritz Sander: Grundriß des Tschechoslowakischen Verfassungsrechtes. Reichenberg: Stiepel, 1938, S. 117f.

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