Ökologische Steuerreform
Eine ökologische Steuerreform soll ökologisch schädliche und nachteilige Steuervergünstigungen und Subventionen abbauen und weitgehend durch umweltorientierte Abgaben und Steuern ersetzen. Damit sind im einzelnen folgende Ziele verbunden: Durch Senkung des Ressourcenverbrauches soll die Umwelt geschont werden, durch eine geringere Besteuerung des Faktors Arbeit mehr Beschäftigung ermöglicht, die sozialen Sicherungssysteme gestärkt, durch Verringerung der Rohstoffimporte sowie der Importkosten die Abhängigkeit der Volkswirtschaft gesenkt und zugleich ein Beitrag zur internationalen Friedenssicherung geleistet werden.
Das Konzept dafür wurde Anfang der 1980er-Jahre vom Schweizer Ökonom Hans Christoph Binswanger entwickelt und verbindet zwei Ansätze:
- Besteuerung des knappen Gutes Energie mit dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz,
- Verbreiterung der Basis für die Finanzierung der sozialen Sicherung.
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) griff diese Idee 1989 als erste Partei in der Bundesrepublik Deutschland auf[1] und sorgte für entsprechende Diskussionen auch bei Bündnis 90/Die Grünen und anderen Parteien. In Deutschland sind seit 1999 mehrfach Gesetze mit entsprechender Zielrichtung erlassen worden. In der Schweiz wird der Begriff Lenkungsabgabe verwendet.
1 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Ökologische Steuerreform) vermutlich nicht.
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2 Siehe auch
3 Einzelnachweise
- ↑ siehe Kapitel 3: Themen und Lösungen – Die Ökonomie muss die ökologischen Grundlagen anerkennen im Grundsatzprogramm (PDF)
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