Öffentliche Verwaltung

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Öffentliche Verwaltung ist ein Sammelbegriff für die Behörden eines Staates, die weder Gesetzgebung (Legislative) oder Rechtsprechung (Judikative) sind und auch keine politischen Tätigkeiten wie eine Regierung ausüben.[1] Die öffentliche Verwaltung ist dennoch - wie die Regierung - ein Teil der Exekutive, der staatliche bzw. öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Als traditionelles Leitbild für die öffentliche Verwaltung gilt die Bürokratietheorie nach Max Weber aus den 1920er Jahren. Dieses Leitbild hat sich Deutschland insofern bis heute gewandelt, als sich die Verwaltung inzwischen mehr als Dienstleistung des Staates am Bürger versteht, auch wenn dieses neue Selbstverständnis noch nicht überall praktiziert wird.

Einzelnachweise

  1. Otto Mayer (Jurist): Deutsches Verwaltungsrecht, 1895. Digitalisat im Deutschen Textarchiv

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