Drittes Buch Sozialgesetzbuch

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Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch regelt seit dem 1. Januar 1998 zusammen mit dem SGB II das deutsche Arbeitsförderungsrecht. Das SGB III ist Nachfolger des Arbeitsförderungsgesetzes, das zum 31. Dezember 1997 außer Kraft getreten ist. Das SGB III umfasst Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung.

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