Kirchengemeinde
Kirchengemeinde (in der Schweiz und teilweise in Deutschland auch Kirchgemeinde oder Pfarrgemeinde) ist der kirchenrechtliche Begriff für eine, meist örtliche religiöse Gemeinde im Christentum. In der evangelischen Kirche ist die Kirchengemeinde die Organisationsform auf lokaler Ebene und die unterste Gliederungsebene der Landeskirchen. In anderen Konfessionen ist es eine mehr oder wenige feste Organisation oder Gruppe.
Vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist den Kirchengemeinden die Körperschaft öffentlichen Rechts zugesagt. Die entsprechenden Artikel wurden aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen (vgl. GG Art. 140).[1]
Inhaltsverzeichnis
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1 Wirken
Eine Kirchengemeinde besitzt normalerweise einen Versammlungsraum, der als Gemeindesaal oder Pfarrheim bezeichnet wird. Dieser dient als Treffpunkt der Mitgliederm liegt oft außerhalb des Kirchengebäudes, befindet sich aber meist auf einem Grundstück der Kirche. Es gibt bestimmte Entscheidungen, die von der Gemeinde, dem Kirchenvorstand oder Pfarrgemeinderat getroffen werden müssen oder können.
2 Weblinks
3 Einzelnachweise
- ↑ vgl. Helmut Pree: Kirchengemeinde. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 5. Herder, Freiburg im Breisgau 1996, Sp. 1514.
4 Andere Lexika
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