Lizenz

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Eine Lizenz (von lateinisch licentia = „Freiheit“, „Erlaubnis“; englisch licence) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis für ein Nutzungsrecht. Dies betrifft oft die wirtschaftliche Nutzung. Gegenstand der Lizenzverträge sind in Industrie und Handel:

Beim Amateurfunk gibt es eine Funklizenz. Das Wort Lizenz wird in Gesetzestexten nicht überall verwendet. Das Urheberrecht gebraucht z. B. den Begriff des Nutzungsrechts, ohne dass damit etwas anderes gemeint ist.[1]

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. siehe Unterabschnitt 2 im Urheberrechtsgesetz

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