Kunstwerk

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Ein Kunstwerk (von althochdeutsch werc, verwandt mit ‚Werk‘, ‚Arbeit‘, ist das Erzeugnis künstlerischen Schaffens. Umgangssprachlich äußert sich in diesem Begriff häufig Bewunderung für die meisterhafte, einzigartige oder ästhetisch gelungene Ausführung. In der zeitgenössischen bildenden Kunst wird auch der Begriff „Kunstobjekt“ verwendet.

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1 Allgemeines

Mit den Begriffen „Kunstwerk“ und „Arbeit“ werden einzelne Erzeugnisse künstlerischen Schaffens bezeichnet. Die Summe aller Erzeugnisse eines Künstlers wird als „Werk“ bezeichnet. „Kunstwerk“ und „Werk“ haben also unterschiedliche Bedeutungen: „Kunstwerk“ bezeichnet einen einzelnen Gegenstand, „Werk“ ist die Summe dieser Gegenstände.

Der Begriff des Kunstwerks wurde im Laufe seiner Geschichte verschieden definiert, teils weiter und teils enger. Engere Definitionen ordnen dabei nicht jedem künstlerischen Erzeugnis den Status des „Werks“ zu. Ein Beispiel dafür ist Theodor W. Adornos Begriff des autonomen Kunstwerks, der nur einen sehr begrenzten Teil ausschließlich der abendländischen Kunst erfasst. Andere Definitionen bemühen sich darum, ein möglichst breites Spektrum der Kunst zu erfassen. Ein Beispiel hierfür ist der Begriff des Kunstwerks, den Walter Benjamin in seiner Schrift Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit anwendet und der danach strebt, auch neuen Kunstformen den Status des „Werks“ zuzuerkennen.

Werke der bildenden Kunst werden vielfach in Museen oder Galerien gezeigt, können aber auch in Privatbesitz und damit oftmals für die Öffentlichkeit unzugänglich sein. Während Museen der Künste Sammlungen von Kunstwerken anlegen, um diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, geht es in Galerien um den Verkauf der gezeigten Werke an öffentliche oder private Sammler. Der verkaufende Künstler hat kaum Einfluss mehr auf den Verbleib des Werkes; ebenso profitiert er mitunter nicht von den weiteren Verkaufserlösen, obgleich die Beteiligung an den Erlösen eines Weiterverkaufs durch das Folgerecht geregelt ist.

Ab einer bestimmten Bekanntheit werden Kunstwerke in ihrer Qualität durch Kunstkritiker und Kunsthistoriker öffentlich bewertet.

In Abgrenzung vom Kunstwerk gibt es auch den Ausdruck Kunstgegenstand, der Objekte bezeichnet, die neben ihrer künstlerischen Anmutung auch noch einen anderen Zweck erfüllen, wie sie Kunstgewerbe (Angewandte Kunst) oder Kunsthandwerk, aber auch z. B. die Architektur produzieren.

2 Formen und Genres (Beispiele)

Eine besondere Form ist das Gesamtkunstwerk.

3 Rechtslage

In einem Urteil vom 28. Oktober 1994 stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth fest, dass Playmobil-Figuren als „Werke der angewandten Kunst“ eine „urheberrechtliche Werksqualität“ besitzen. In ihnen komme „künstlerische Individualität“ zum Ausdruck. „Die ‚playmobil‘-Grundfigur ist grade nicht eine naturalistische Darstellung eines Menschen oder Menschentyps. Von der menschlichen Gestalt, ihren Proportionen und ihrem ‚normalen‘ Äußeren wurde in vielfacher Hinsicht abstrahiert und eine Merkmalskombination geschaffen, die in der Natur nicht vorgegeben ist. […] Demnach hat der Schöpfer der ‚playmobil‘-Grundfigur […] in Verwirklichung eigenständiger Vorstellungen eine auf ihre wesentlichen Elemente zurückgenommene, trotzdem aber noch natürlich wirkende menschliche Figur geschaffen. Dem Schöpfer des Klagemodells ist es gelungen, Modelle zu schaffen, die unter teilweiser Verwendung technisch bedingter und/oder bereits bekannter Kombinationselemente einen ästhetischen Gesamteindruck hervorrufen, der im vorbekannten Formenschatz noch nicht vorhanden ist.“[1]

4 Andere Lexika





  1. Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28. Oktober 1994 (AZ 3 O 3342/93, PDF).

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