Brokerage

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Brokerage (von englisch broker = Börsenmakler) ist der Sammelbegriff für die Durchführung von Wertpapiergeschäften. Heutzutage werden viele dieser Vorgänge über das Internet abgewickelt. Ein Broker (Börsenmakler) handelt auf Rechnung des Kunden mit Wertpapieren (z. B. Aktien und Devisen) an einer Börse sowie auf außerbörslichen Handelsplätzen.[1][2] Für die Transaktionen erhält er eine Vermittlungsgebühr, die sogenannte Courtage.[3] Durch die Digitale Revolution sind jedoch viele dieser Arbeitsplätze in den letzten Jahren weggefallen.

Zum Aufgabenfeld eines Brokers können auch Beratungstätigkeiten gehören, innerhalb derer er Analysen und Berichte zur Marktsituation (→ Marktanalyse), zu Branchen und Unternehmen erstellt. Des Weiteren bieten einige Broker auf Grundlage ihrer Analysen ihren Kunden Wertpapierempfehlungen an.

Im Unterschied zu Tradern arbeiten Broker stets auf fremde Rechnung; anders als Börsenmakler dürfen Broker in Deutschland auch Privatkunden bedienen. Börsenmakler werden rechtlich seit Juli 2002 als Skontroführer bezeichnet (siehe § 2 Abs. 8 BörsG).

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

1 Siehe auch

2 Vergleich zu Wikipedia



3 Einzelnachweise

  1. Deutsche Börse Börsenlexikon: Broker. Abgerufen am 1. Juni 2012.
  2. Comdirect Börsenlexikon. Abgerufen am 23. Oktober 2011.
  3. Brokerage, die. In: Duden, abgerufen am 29. Juli 2015.

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