Schwangerschaftsabbruch

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Klassifikation nach ICD-10
O04 Ärztlich eingeleiteter Abort
ICD-10-GM Version 2020

Ein Schwangerschaftsabbruch (auch Abtreibung) ist die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft durch Entfernen des Embryos bzw. Fötus. Die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ist seit der Spätantike heftig umstritten. Im Widerstreit stehen dabei religiöse und ethische Vorstellungen, gesellschaftliche Ansprüche, das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Recht auf Leben.

Als medizinische Fachbegriffe werden Interruptio, Abruptio graviditatis oder induzierter Abort verwendet. Davon zu unterscheiden ist der übergeordnete medizinische Begriff Abort; dieser umfasst auch eine Fehlgeburt.

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1 Ethische Bewertung

Schwangerschaftsabbrüche waren[1] und sind in nahezu allen Kulturen verbreitet. Strittig ist dabei vor allem, wann das individuelle, persönliche menschliche Leben beginnt. Äußeres, sichtbares Anzeichen ist die Schwangerschaft. Die Eizelle des Menschen und der Säugetiere wurde erst 1827 von Karl Ernst von Baer entdeckt. Da heutzutage für viele christliche Menschen das individuelle menschliche Leben mit der Befruchtung der Eizelle beginnt,[2] wird eine Abtreibung auch als eine Form von Mord bewertet. Selbst in Ausnahmefällen - wenn sich die Mutter in einer Notlage befindet oder die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden ist - gibt es Diskussionen. Für den Arzt gilt z.B. der Eid des Hippokrates,[3] so dass die Notlage der Mutter schon lebensbedrohlich sein müsste, um aus medizinischer Sicht einen Schwangerschaftsabbruch zu rechtfertigen. Daraus haben sich zwei grundlegende Vorschläge entwickelt: Die Fristenlösung und die Indikationslösung.

2 Rechtliche Situation

In Deutschland gilt der Paragraph 218 als umfassender strafrechtlicher Schutz. In der ersten Fassung wurde einer Schwangeren, „welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet“, „Zuchthaus bis zu fünf Jahren“ angedroht.[4] Die 68er-Bewegung, die Verbreitung der Antibabypille, veränderte Einstellungen zur Sexualethik und der nachlassende Einfluss der katholischen Kirche änderten die Einstellung vieler Frauen und Männer zum Schwangerschaftsabbruch. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Ausnahmen zugelassen.[5] Die Schwangerschaft beginnt juristisch erst mit der Nidation (Einnistung der befruchteten Eizelle in der Schleimhaut der Gebärmutter); vorherige Maßnahmen, die dies verhindern, gelten somit nicht als Schwangerschaftsabbruch.[6] Die Niederlande haben seit 1981 eine sehr liberale Gesetzgebung bezüglich Schwangerschaftsabbruch (in Kraft seit 1. November 1984).[7] Die Praxis war bereits seit Beginn der 1970er Jahre sehr liberal. Damals entstanden Abtreibungskliniken, die rasch Anlaufstelle auch für Frauen aus Ländern mit restriktiveren Gesetzen wurden. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten im Fall Roe v. Wade vom 22. Januar 1973 führte in den Vereinigten Staaten zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.

Vor allem in Staaten mit überwiegend katholischer Bevölkerung sind die gesetzlichen Bestimmungen strenger.

In Spanien wurde 1937 während des Bürgerkriegs von der republikanischen Regierung der ersten Frau im Amt eines Gesundheitsministers, Federica Montseny ein Gesetz erlassen, welches den Frauen das Recht gab, selbst über einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.[8] Nach dem Sieg der Nationalisten unter General Francisco Franco wurde 1939 wieder ein striktes Abtreibungsverbot eingeführt, das bis 1985 in Kraft blieb.

In Polen erfolgte Anfang des Jahres 2021 eine Verschärfung der Bestimmungen durch das Verfassungsgericht. Seitdem gehört das Land zu denjenigen mit den strengsten Vorschriften in Europa.[9] In Frankreich dagegen wurde Anfang März 2024 ein Recht auf Abtreibung beschlossen und in der Verfassung verankert.[10]

3 Vergleich zu Wikipedia




4 Weblinks

5 Einzelnachweise

  1. Ruth Hähnel: Der künstliche Abortus im Altertum. In: Sudhoffs Archiv. Band 29, 1936, S. 224–255.
  2. siehe Evangelikalismus und katholische Kirche
  3. Es heißt in einer Übersetzung: „Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben.“
  4. lexetius.com
  5. siehe § 218Vorlage:§/Wartung/buzer StGB mit Änderungen und Querverweisen
  6. Dreher/Tröndle § 218 Rn. 2.
  7. Wet afbreking zwangerschap van 1 mei 1981 (niederländisch, Volltext), Besluit afbreking zwangerschap van 17 mei 1984
  8. Robin Morgan: Sisterhood Is Global: The International Women’s Movement Anthology. Feminist Press, City University New York, 1996. S. 627 ISBN 978-1-55861-160-3
  9. https://web.de/magazine/politik/polen-menschen-protestieren-verschaerftes-abtreibungsrecht-35483032
  10. https://www.deutschlandfunk.de/frankreich-nimmt-freiheit-zur-abtreibung-in-verfassung-auf-100.html

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